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   BFH, 19.10.1965 - I 88/63 U   

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https://dejure.org/1965,877
BFH, 19.10.1965 - I 88/63 U (https://dejure.org/1965,877)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1965 - I 88/63 U (https://dejure.org/1965,877)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1965 - I 88/63 U (https://dejure.org/1965,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Reisekosten an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsührer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH) ohne tatsächlichen Nachweise der Verausgabung zu diesen Zwecken als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 196
  • NJW 1966, 696
  • BStBl III 1966, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Zuwendung ohne Einzelnachweise in pauschaler Form erfolgt, soweit es sich nicht um den Ersatz von überraschenden oder von Bagatellaufwendungen handelt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BFHE 84, 196, BStBl III 1966, 72; Wrede in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 20 EStG Anm. 300 "Aufwendungsersatz"; Streck, Körperschaftsteuergesetz, 6. Aufl., § 8 Rz. 121 und Rz. 150 "Reisekosten", m.w.N.) oder um solche Aufwendungen, die ihrer Art nach üblich sind (BFH-Urteil in BFHE 203, 77).
  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 779/97

    Wiederholende Verfügung; Wirksamkeit der Bekanntgabe bei Rücksendung des

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  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

    Bei beherrschenden Gesellschaftern oder bei gleichgerichteter Interessenlage zweier nicht beherrschender Gesellschafter muss die Frage eines Aufwendungsersatzanspruches allerdings von vorn herein klar und eindeutig vereinbart sein (vgl. BFH-Urteil 16. Dezember 1987 I R 222/83, BFH/NV 1989, 103; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BStBl III 1966, 72).
  • FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93

    Körperschaftsteuer; Überstundenregelung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Ist der Empfänger solcher Vorteile gleichzeitig wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, so liegt es nahe, aus diesen engen Beziehungen den Schluß zu ziehen, daß nicht betriebliche Gründe aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern die Rücksicht auf die maßgebende Stellung des Empfängers das Unternehmen zur Anerkennung einer nicht oder nur unzureichend belegten Forderung ohne Prüfung veranlaßt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BStBl. III 1966, 72, betr. nicht belegte Reisekosten).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 6 K 312/96

    Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen; Spenden als freiwillige Ausgaben ohne

    Auch verauslagte Aufwendungen müssen nachweisbar sein, andernfalls ist der als Auslagenersatz gedachte Betrag in der Regel als vGA zu behandeln (BFH-Urteile vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BStBl III 1966, 72; vom 6. April 1977 I R 86/75, BStBl II 1977, 569; KStR 1995 § 8 Abschn. 31 Abs. 8 a).
  • FG Saarland, 01.04.1993 - 1 K 226/92

    Körperschaftsteuer; Umsatztantieme bei Steuerberatungs-GmbH

    Läßt sich die gesellschaftliche Veranlassung einer Leistung bzw. eines Teils derselben aufgrund anderer Umstände feststellen, so ist eine verdeckte Gewinnausschüttung auch anzunehmen, wenn das Entgelt bei Betrachtung der Gesamtausstattung durchaus noch angemessen erscheint (vgl. BFH, Urteile vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BStBl. III 1966, 72; vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BStBl. 1990, 454; Urteile des Senats vom 13. Dezember 1991, I K 148/91, EFG 1992, 362; vom 9. Februar 1990 I K 159/88, EFG 1990, 382).
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